Die Grafschaft Bentheim in der Geschichte


Wahlen-01

Helmut Lensing

Die Ergebnisse der Wahlen im Kreis Grafschaft Bentheim von 1919 bis 1933

Am 19. Januar 1919 fanden die Wahlen zur verfassunggebenden Nationalversammlung statt. Da die Nationalversammlung in Weimar zusammentrat, nennt man den nach dem Zusammenbruch des Kaiserreichs entstanden Staat die Weimarer Republik. Die Nationalversammlung bestimmte Friedrich Ebert zum ersten Reichspräsidenten und Philipp Scheidemann zum Reichskanzler.

Bis zum März 1933 fanden in der Weimarer Republik insgesamt acht Reichstagswahlen statt. An den Wahlen durften nun auch Frauen und Soldaten teilnehmen. Das Wahlalter wurde von 25 auf 20 herabgesetzt.
Die Ergebnisse der Kreise und größeren Orte stammen aus der Statistik des Deutschen Reiches (StDR), wobei unter den Angaben für den Wahlkreis Weser-Ems die Kreiswahlergebnisse und die Resultate der Hauptorte zu finden sind. Weitere Quellen sind die Wahlberichte der örtlichen und regionalen Presse sowie folgende Aktenbestände des Niedersächsischen Staatsarchivs Osnabrück:

1919:
Grafschaft Bentheim: StAOS Rep 450 Bent I L.A. Bentheim Nr. 40.

1920:
Grafschaft Bentheim: StAOS Rep 450 Bent L.A. Bentheim I Nr. 37.

1924:
Grafschaft Bentheim: StAOS Rep 450 Bent I L.A. Bentheim Nr. 38 und Nr. 39.

Anmerkung:
Soweit möglich, wurden die hier abgedruckten Wahlresultaten aus amtlichen Unterlagen wie den Statistischen Bänden des Deutschen Reiches (StDR) sowie amtlichen Wahlakten zumeist aus dem Niedersächsischen Staatsarchiv Osnabrück zusammengestellt. Leider sind für zahlreiche Wahlen diese Unterlagen nicht vorhanden oder nicht ausreichend, so dass vielfach Zeitungen weiterhelfen mussten. Nicht selten waren verschiedene Quellen zu kombinieren, weil vor Ort erfolgreiche Parteien auf Reichsebene nicht ausgewiesen waren, es sich also um nur regional antretende Gruppierungen oder auf Reichsebene insgesamt wenig erfolgreiche Parteien handelte, oder Aktenbestände zu bestimmten Urnengängen nicht oder nur unvollständig erhalten waren. Da allerdings etliche Zeitungsjahrgänge oder sogar komplette Zeitungen nicht erhalten sind, blieben trotz der Konsultation vieler verschiedener Presseorgane gelegentlich Lücken in der Dokumentation von Wahlresultaten.

Die Berechnung der Prozentzahlen erfolgt hier stets nach den abgegebenen gültigen Stimmen, um eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Vor allen bei den Ortsergebnissen, z.T. aber auch bei den Resultaten der Kreise, sind die Zahlen für die ungültigen Stimmen häufig - auf Ortsebene regelmäßig - ebenso wie die der Wahlberechtigten nicht bekannt. Nicht selten wurden auch aus Platzgründen in den Zeitungen, vielfach die Hauptquelle, die Voten für Splitterparteien nicht oder aber lediglich für einige ausgewählte Parteien angegeben. Die Zahlen sind zudem nicht immer in sich stimmig, da es zu Fehlern beim Abdruck in den Zeitungen oder auch in amtlichen Unterlagen (Hör- oder Schreibfehler, z.T. auch kaum leserliche oder verschmierte Zahlen). Daher können bei aller Sorgfalt die tatsächlichen Resultate leicht von den hier angegebenen Werten abweichen.

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