Die Grafschaft Bentheim in der Geschichte


Schuettorf

Stadtrechte für Schüttorf

Vor ungefähr 700 Jahren lebten in Schüttorf etwa 200 bis 250 Menschen. Alte Urkunden aus dieser Zeit nennen Namen, die auf einen Beruf hindeuten: Von einem Johannes Koperslagere (Kupferschläger) ist die Rede, ebenso von einem Hermann Ledersniedere (Lederschneider), auch ein Schmied, ein Getreidehändler, ein Schneider, ein Pelz- und ein Harnischmacher, ein Schuster und ein Müller werden genannt. Den rector scholarum Johann würden wir heute als Lehrer bezeichnen.
Blick vom Turm der ref. Kirche auf Rathaus und die katholische Kirche - Bild: AB
Diese Einwohner des Ortes verfügten also über wichtige Kenntnisse und Talente, von denen alle profitierten. Um sie an diesen Ort zu binden, gestand ihnen der Bentheimer Graf schließlich besondere Rechte zu.

Im Jahr 1295 unterzeichnete Graf Ecbert von Bentheim eine Urkunde, die die Rechte der Bürger von Schüttorf näher beschrieb. Sie mussten nun dem Grafen keine Steuern mehr zahlen. Zwei Drittel der Einkünfte des Gerichts Schüttorf standen ihnen zu. Während der Nachlass eines Bauern in der Umgebung bei seinem Tode zu einem erheblichen Teil an den Grafen fiel, konnten die Bürger von Schüttorf über ihre vererbbaren Güter frei verfügen. Nur wenn kein Erbe vorhanden war, fiel alles an den Grafen.

Als Händler von Torf und Holz mussten die Bürger keine Abgaben entrichten. Wenn sich jemand mehr als ein Jahr und sechs Wochen hier aufgehalten hatte, galt er als frei. Damit unterschied er sich deutlich von den unfreien, hörigen Bauern in der Umgebung, die ihren Grundherren Abgaben zu entrichten hatten und ohne deren Einwilligung nicht einmal heiraten durften.

Im Übrigen genossen die Schüttorfer die gleichen Rechte wie die Bürger der Stadt Münster. Man bezeichnet diese Rechte als Stadtrechte und Schüttorf betrachtet sich seitdem als älteste Stadt der Grafschaft Bentheim. Dazu gehörte auch, dass sich die Stadt durch Bürgermeister, Ratsherren und Schöffen selbst verwaltete. Nur der Richter wurde weiterhin vom Grafen bestimmt. Urkunden, die im Namen der Stadt ausgestellt wurden, waren durch ein eigenes Siegel beglaubigt.

Diese Rechte führten vermutlich zu einem gewissen Wohlstand in der Stadt. Ihn galt es zu sichern. Deshalb umgaben die Bürger von Schüttorf ihre Stadt mit einer Mauer, einem Graben und einem Wall. Die Stadtmauer von Schüttorf war schließlich 1400 m lang, bis zu 10 Meter hoch und ein bis zwei Meter dick. Sie umfasste eine Fläche von 15 Hektar. Man hat ausgerechnet, dass für ihren Bau etwa 30 000 Kubikmeter Bentheimer Sandstein angefahren werden mussten.

In der Mauer gab es die Voeporte, durch die ein Weg nach Nordhorn führte, die Steenporte in Richtung Bentheim und die Wyneporte nach Osten, die durch eine mit einer Winde versehene Zugbrücke zusätzlich gesichert war.
Quellen: Heinrich Voort, 700 Jahre Stadtverfassung in Schüttorf, in: Voort, 700 Jahre Stadt Schüttorf, Beiträge zur Geschichte 1295 - 1995, S. 9 ff
Reste der Stadtmauer sind noch erhalten - Bild: AB
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